Erbrechtliche Fragen zu haben, ist immer unangenehm, weil es mit „Tod“ zusammenhängt. Dennoch müssen sie geklärt werden, und dazu bedarf es fachkundigen Beistandes, weil erbrechtliche Regelungen kompliziert sind und es häufig um „Alles“ oder „Nichts“ geht.
Stets ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe sofort zu bedienen, damit von Anfang an die Weichen richtig gestellt werden. In jedem Fall stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen zur Verfügung. |
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Sind nach dem Tod eines Angehörigen mehrere Erben und/oder Pflichtteilsberechtigte vorhanden, geht das Gezerre erst richtig los. Oft liegt eine eindeutige letztwillige Verfügung nicht vor oder die Aufteilung selbst bereitet Schwierigkeiten, weil sich die Vorstellungen der einzelnen unterscheiden. Sind mehrere Erben vorhanden und/oder kommen Pflichtteilsberechtigte hinzu, müssen die Auseinandersetzung koordiniert und der Nachlass verteilt werden.
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Nichts ist so grauenvoll wie die Vorstellung, dass sich die Erben noch am offenen Grabe streiten oder derjenige etwas bekommt, der nichts verdient, oder derjenige nichts bekommt, der es verdient hat. Ohne Testament oder Erbvertrag werden die Erben oft in eine Auseinandersetzung getrieben, die zu Streit und nicht selten gerichtlichen Verfahren führt. Das alles können Sie verhindern, wenn Sie rechtzeitig umfassende Regelungen treffen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll. Gute Nachlassvorsorge ist daher dringend geboten, und zwar ein wasserdichtes Testament oder entsprechender Erbvertrag, aber auch Verfügungen bereits zu Lebzeiten, Zuwendungen oder Schenkungen.
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Wer sicherstellen will, dass sein letzter Wille auch so umgesetzt wird, ordnet in einem Testament „Testamentsvollstreckung“ an. Der Testamentsvollstrecker setzt den Nachlass unparteilich und objektiv auseinander und setzt Ihren Willen um – für einen Streit der Erben bleibt kein Raum. Er sichtet den Nachlass, stellt ihn zusammen und sichert ihn. Er wickelt sämtliche Formalitäten mit Finanzamt, Arbeitgebern, Geschäftspartnern, Renten- und Versicherungsträgern, Behörden ab und erstellt einen Auseinandersetzungsplan, den er dann umsetzt und damit sämtliche Maßnahmen ergreift, die zur endgültigen Abwicklung der Erbauseinandersetzung notwendig sind. |
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Oft fühlt man sich, Objekt einer gefühllosen und entwürdigenden Gerätemedizin zu werden, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann, was mit einem geschieht. Aber nicht all das, was medizinisch möglich ist, muss dem entsprechen, was Sie sich unter würdevollem Sterben und der Vorbereitung auf den Tod vorstellen. Durch entsprechende rechtzeitige Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass „im Falle eines Falles“ wirklich das passiert, was Sie wollen. Sie bleiben in diesem Fall Herr/Frau über sich selbst.
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