- Erbauseinandersetzung

- Testament und Erbvertrag

- Testamentsvollstreckung

- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 
Erbrechtliche Fragen zu haben, ist immer unangenehm, weil es mit „Tod“ zusammenhängt. Dennoch müssen sie geklärt werden, und dazu bedarf es fachkundigen Beistandes, weil erbrechtliche Regelungen kompliziert sind und es häufig um „Alles“ oder „Nichts“ geht.

Stets ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe sofort zu bedienen, damit von Anfang an die Weichen richtig gestellt werden.

In jedem Fall stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen zur Verfügung.

 
Erbauseinandersetzung

Sind nach dem Tod eines Angehörigen mehrere Erben und/oder Pflichtteilsberechtigte vorhanden, geht das Gezerre erst richtig los. Oft liegt eine eindeutige letztwillige Verfügung nicht vor oder die Aufteilung selbst bereitet Schwierigkeiten, weil sich die Vorstellungen der einzelnen unterscheiden.

Sind mehrere Erben vorhanden und/oder kommen Pflichtteilsberechtigte hinzu, müssen die Auseinandersetzung koordiniert und der Nachlass verteilt werden.

  • Wie sichere ich, dass ich im Falle einer Erbschaft das bekomme, was mir zusteht, ohne dass ich mich persönlich mit den Erben herumschlagen muss?
  • Wie wird festgestellt, wer Erbe ist, und wie kann das nachgewiesen werden?
  • Ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen oder einen Pflichtteilsanspruch nicht geltend zu machen?
  • Können mir, auch wenn ich nicht als Erbe eingesetzt bin, Ansprüche auf den Nachlass zustehen?
  • Wie erfahre ich, was zum Nachlass gehört?
  • Müssen lebzeitige Schenkungen bei der Erbauseinandersetzung oder der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden?
  • Ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
  • Wie kann Zwangsversteigerung oder Zwangsveräußerung vermieden werden?

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Unsere anderen Rechtsgebiete finden Sie hier.

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Wir beraten Sie kompetent und qualifiziert.
Wir regeln für Sie, was zu regeln ist.
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Testament und Erbvertrag

Nichts ist so grauenvoll wie die Vorstellung, dass sich die Erben noch am offenen Grabe streiten oder derjenige etwas bekommt, der nichts verdient, oder derjenige nichts bekommt, der es verdient hat.

Ohne Testament oder Erbvertrag werden die Erben oft in eine Auseinandersetzung getrieben, die zu Streit und nicht selten gerichtlichen Verfahren führt.

Das alles können Sie verhindern, wenn Sie rechtzeitig umfassende Regelungen treffen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll. Gute Nachlassvorsorge ist daher dringend geboten, und zwar ein wasserdichtes Testament oder entsprechender Erbvertrag, aber auch Verfügungen bereits zu Lebzeiten, Zuwendungen oder Schenkungen.

  • Ist es zweckmäßiger, ein Testament zu errichten oder zusammen mit meinem Partner einen Erbvertrag ?
  • Wie kann ich meinen Partner und meine Kinder am besten absichern?
  • Ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
  • Kann ich eventuell auch noch Steuern sparen?
  • Wie verhindere ich, dass bestimmte Personen in den Genuss des Nachlasses kommen oder Pflichtteilsansprüche geltend machen können?
  • Ist es sinnvoll, vor dem Tod Sachen zu verschenken?

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Testamentsvollstreckung

Wer sicherstellen will, dass sein letzter Wille auch so umgesetzt wird, ordnet in einem Testament „Testamentsvollstreckung“ an. Der Testamentsvollstrecker setzt den Nachlass unparteilich und objektiv auseinander und setzt Ihren Willen um – für einen Streit der Erben bleibt kein Raum. Er sichtet den Nachlass, stellt ihn zusammen und sichert ihn. Er wickelt sämtliche Formalitäten mit Finanzamt, Arbeitgebern, Geschäftspartnern, Renten- und Versicherungsträgern, Behörden ab und erstellt einen Auseinandersetzungsplan, den er dann umsetzt und damit sämtliche Maßnahmen ergreift, die zur endgültigen Abwicklung der Erbauseinandersetzung notwendig sind.
Nur die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers  garantiert daher die Teilung des Nachlasses nach Ihnen Vorgaben. Testamentsvollstreckung ist aber nur dann möglich, wenn sie im Testament ausdrücklich angeordnet wird, und nur dann effektiv, wenn ein kompetenter im Erbrecht und Steuerrecht bewanderter und erfahrener Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.
Mit Rechtsanwalt Rüdiger Nickel bietet die Kanzlei Nickel & Nickel einen erfahrenen Juristen an, im Erbrecht spezialisiert und als Testamentsvollstrecker besonders ausgebildet und qualifiziert. Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT), der Zusammenschluss qualifizierter Testamentsvollstrecker in Deutschland, hat ihn hierzu besonders fortgebildet und zertifiziert. Diese Zertifizierung ist in einer jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes anerkannt worden. In Hanau ist er damit einziger von der AGT zertifizierter Testamentsvollstrecker.

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Oft fühlt man sich, Objekt einer gefühllosen und entwürdigenden Gerätemedizin zu werden, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann, was mit einem geschieht.

Aber nicht all das, was medizinisch möglich ist, muss dem entsprechen, was Sie sich unter würdevollem Sterben und der Vorbereitung auf den Tod vorstellen.

Durch entsprechende rechtzeitige Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass „im Falle eines Falles“ wirklich das passiert, was Sie wollen. Sie bleiben in diesem Fall Herr/Frau über sich selbst.

  • Wie kann ich entscheiden, was mit mir geschieht, wenn ich nicht mehr über mein Schicksal frei entscheiden kann?
  • Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht für einen solchen Fall alles regeln?
  • Kann ich für den Fall meines Todes verfügen, wie beim Tod mit mir umgegangen wird?
  • Ist die „Patientenverfügung“ der richtige Weg?

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Erbrecht