- Ehevertrag - Ehescheidung
- Sorgerecht - Scheidungsfolgenvereinbarung
- Umgangsrecht - Gewaltschutz
 
Kluge Partner sorgen vor, indem sie rechtzeitig vor der Heirat oder in den ersten  Ehejahren, wenn die Gemeinschaft noch liebevoll und stabil ist, eine faire Vereinbarung hinsichtlich aller zu regelnden Fragen des Vermögens oder beim Scheitern der Beziehung treffen. Die Anwalts- und Notariatskanzlei Nickel - Nickel - Schächtele steht Ihnen auch für Eheverträge zur Verfügung.

Aber wehe, die Gemeinschaft zerbricht. Dann kommt es zum

Ernstfall Scheidung.

In dem permanenten Streit, der zum Zerbrechen einer Ehe führt, sind vernünftige Entscheidungen kaum ohne qualifizierte Hilfe zu treffen. Unvernünftige Entscheidungen führen zu finanziellen und persönlichen Nachteilen. Es gibt daher gute Gründe, uns sofort aufzusuchen, um von Anbeginn an kompetente Beratung und qualifizierte Hilfestellung zu erhalten.

 

 

Ehevertrag

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir nur dringend anraten, rechtzeitig vor der Hochzeit oder möglichst in der Anfangszeit der Ehe einen Ehevertrag zu schließen.

Sie können damit all das vermeiden, was Sie im Fernsehen nur zu gerne als Ehedrama und Gruselstück konsumieren in dem sich leider allzu oft herausstellenden Irrglauben „Uns passiert das nie!“.


In den Anfängen der Ehezeit wollen erfahrungsgemäß noch beide Ehepartner eine  faire und ausgewogene  Vereinbarung schließen. Dies ist daher der richtige Zeitpunkt.

Sehr wichtig und zu empfehlen ist ein Ehevertrag insbesondere für die Partner, die Vermögen in die Ehe einbringen bzw. gewährleisten wollen, für die Zukunft darüber kompetent verfügen zu können. 

Wir stehen entweder als Notar für beide Ehepartner gemeinsam zur Verfügung oder als Rechtsanwälte für einen der Partner zum Entwurf oder zur Überprüfung eines Ehevertrages.

 

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Unsere anderen Rechtsgebiete finden Sie hier.

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Rechtzeitig.
Wir beraten Sie kompetent und qualifiziert.
Wir regeln für Sie, was zu regeln ist.
info@nickel-nickel.de
Tel.: 06181.923 700

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Ehescheidung

Die Familie gehört zu den wichtigsten Dingen im Leben. Gemeinsam wird eine Zukunft aufgebaut. Aber wehe, die Gemeinschaft zerbricht. Im permanenten Streit, der zum Zerbrechen einer Ehe führt, ist oft keiner der Partner mehr in der Lage, vernünftige Entscheidungen alleine zu treffen. Unvernünftige Entscheidungen führen zu finanziellen und persönlichen Nachteilen. Das muss nicht sein.

Bei gescheiterter Beziehung gibt es daher gute Gründe, sofort einen Anwalt aufzusuchen, um wichtige Vereinbarungen zu treffen, wie z.B.:

  • Wer versorgt die Kinder?
  • Wie teilen wir den Hausrat auf? Wer bekommt das Auto, wer das Geschirr?
  • Wie geht es mit unserem Haus weiter, wer bezahlt die Darlehen ab?
  • Wie sieht es aus mit dem Unterhalt? Werden wir, werde ich jetzt zum Sozialfall?
  • Wer finanziert was? Was passiert mit den Schulden?
  • Wie sichere ich meinen Anteil am Vermögen?
  • Wie sieht es aus mit meiner Altersvorsorge und der Lebensversicherung?
  • Muss ich meine Erbschaft teilen?
  • Hafte ich für die Schulden meines Ehepartners?
  • Wie erhalte oder schaffe ich mir finanzielle Sicherheit?

Ist der Entschluss, sich scheiden zu lassen, definitiv gefasst, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, all die Dinge zu regeln, die noch nicht geregelt worden sind.

Unbedachte schriftliche Erklärungen können oft die Vereinbarungen, die anlässlich einer Scheidung zu treffen sind, in eine falsche, für Sie negative Richtung bringen. Kompetente anwaltliche Beratung von der ersten Minute an verhindert das.

Ehe alles schief geht!

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn Sie zu den Eheleuten gehören, die keinen notariellen Ehevertrag rechtzeitig geschlossen haben, ist es anlässlich der Trennung dringend geboten, zu diesem Zeitpunkt eine ausgewogene Vereinbarung über die Folgen der Trennung zu treffen und eine Regelung zu finden, die auch nach der Scheidung Bestand hat.


Kompetente anwaltliche Beratung von der ersten Minute an hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine Vereinbarung zu treffen, die den Gang zu den Gerichten verhindern soll und Ihnen den „Rosenkrieg“  und damit auch viel Geld ersparen kann.

 

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Sorgerecht

Während der Trennung und des Scheidungsverfahrens, aber auch danach leiden vor allem die Kinder. Sie verlieren eine funktionierende Familie und damit wesentliche Voraussetzung einer positiven Entwicklung. Manchmal kann dies völlig "aus dem Ruder laufen". Es gibt gute Gründe, uns rechtzeitig aufzusuchen:

  • Mein Kind kommt in der Schule nicht mehr mit.
  • Mein(e) "Ex" kümmert sich nicht mehr um unser Kind und erzieht es nicht.
  • Mein Kind erkenne ich nicht mehr wieder.
  • Welchen Einfluss habe ich überhaupt noch auf mein Kind?
  • Welche Entscheidungen kann und soll ich mittreffen?
  • Was kann ich tun, um weiterhin gemeinsam für unser Kind Sorge zu tragen?

 

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Umgangsrecht

Leider gibt es Ehepartner, die die Auseinandersetzung mit dem Partner auf dem Rücken der Kinder austragen. Diese werden dann als "Druckmittel" missbraucht. Dagegen können Sie sich mit unserer Hilfe wehren:

  • Mein(e) "Ex" hält die Besuchszeiten nicht ein, mein Kind darf nicht mit mir in den Urlaub fahren
  • Muss ich mein Kind meinem/meiner "Ex" überlassen, obwohl er/sie androht, das Kind ins Ausland zu bringen?
  • Mein Kind ist völlig verstört und gegen mich aufgehetzt, wenn es nach dem Besuch zurückkommt.

 

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Gewaltschutz

Verliebt - verlobt - es war einmal. Aus der Liebe kann Hass werden. Die Situation gerät völlig außer Kontrolle.  Sie werden verfolgt und genötigt. Der/die ehemalige Geliebte/r mutiert zum Stalker. Sie sehen sich und Ihre Kinder Gewalt und Terror ausgesetzt. Dagegen können Sie sich mit unserer Hilfe wehren.

  • Was kann ich tun, wenn ich geschlagen werde?
  • Wie kann ich verhindern, dass man mir auflauert und mich verfolgt?
  • Was kann ich tun, damit der Telefon-/ e-Mail-Terror aufhört?

 

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Familienrecht