- Drogendelikte - Körperverletzung und Raub
- Sexualdelikte - Vermögens- und Eigentumsdelikte
   

Werden Sie beschuldigt, mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen zu sein? Dieser Vorwurf kann begründet sein oder nicht.

In beiden Fällen macht es Sinn und ist zu Ihrem Vorteil, wenn Sie sich einen Verteidiger Ihres Vertrauens wählen. Die Verteidigung kann sich sowohl auf die Frage "schuldig oder nicht schuldig" beziehen, als auch darauf, dass bei der Strafzumessung alles, was Sie entlasten kann, zu Ihren Gunsten berücksichtigt wird.

In Fällen der Haft ist eine schnelle und effektive juristische Beratung unumgänglich, vor allem, um "Waffengleichheit" mit Polizei und Staatsanwaltschaft herzustellen.

 

 
Drogendelikte

Schnell ist der Vorwurf erhoben, Dealer, Beschaffer oder nur Konsument von Drogen gewesen zu sein.

Das Netz der „verdeckten Ermittler“, der „Kronzeugen“ oder derjenigen, die ihren eigenen Kopf retten wollen, ist groß. Schon der Kontakt zu sog. „weichen“ Drogen, der ebenfalls verboten sein kann, kann einem eine Anzeige bescheren.

Taucht erst einmal der Name in der Verdächtigen-Kartei auf, wird es ernst, und nur noch anwaltliche Hilfe kann retten, was zu retten ist. Schon aus abschreckenden Gründen sind Staatsanwaltschaft und Gericht geneigt, bei Drogendelikten harte Strafen zu verhängen.

 

  • Ist es sinnvoll, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und eine Aussage zu machen und ggf. wann?
  • Wann ist es sinnvoll, von der „Kronzeugenregelung“ Gebrauch zu machen und wann kann ich mir dadurch Straffreiheit oder –milderung versprechen?
  • Wann kann ich mit einer Geldstrafe davonkommen, wann muss ich mit einer Gefängnisstrafe rechnen, wann kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden, wann muss ich sie verbüßen?
  • Wie kann erreicht werden, dass durch strafrechtliche Maßnahmen gegen einen Jugendlichen nicht dessen ganze Zukunft verbaut wird?
  • Wann und wie kann ich das Verfahren ohne Erscheinen vor Gericht beenden?

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Sexualdelikte

Der Vorwurf eines Sexualdeliktes - meistens in der Form der sexuellen Nötigung, der "Vergewaltigung" oder des sexuellen Missbrauchs - gehört zu den gravierendsten Vorwürfen. Auch vom Strafmaß her gehören Sexualdelikte in die Kategorie der schweren Vergehen oder Verbrechen.

Schon aus diesem Grund ist es notwendig, alles Menschenmögliche zu unternehmen, um den Vorwurf zu widerlegen oder im Falle feststehender Täterschaft ein Strafmaß zu erzielen, das allen zu Ihren Gunsten sprechenden Umstände gerecht wird.

 

  • Wie kann ich erreichen, dass ich erfahre, welche Belastungsmittel gegen mich vorliegen? Wie kann ich Kenntnis vom Inhalt der Ermittlungsakte erlangen?
  • Wie kann gerade während der Untersuchungshaft die optimale Verteidigung sichergestellt werden?
  • Wann wird mir ein Pflichtverteidiger beigeordnet, oder ist es optimaler, mich von einem "Verteidiger meiner Wahl" verteidigen zu lassen?
  • Wie kann ermittelt werden, ob der - oft kindliche oder jugendliche - Zeuge tatsächlich glaubwürdig ist?
  • Wie kann festgestellt werde, ob der Belastungszeuge eventuell ein Motiv hatte, mich falsch zu beschuldigen?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass all die Zeugen, die mich entlasten können, angehört werden? Wie können Aussagen von mich belastenden Zeugen überprüft werden?
  • Wer ist in der Lage, einen "Deal" mit Staatsanwaltschaft und Gericht einzugehen?

 

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Körperverletzung und Raub

Beim Vorwurf der Körperverletzung oder eines Raubes prallen die Sphären von "Täter" und "Opfer" besonders hart aufeinander. Oft spielt das Aushandeln von Entschädigungen oder Wiedergutmachungen eine entscheidende Rolle für das Strafmaß. Oft sind die hinter der Tat stehenden Motive der beiden Kontrahenten entscheidend, um die Auseinandersetzung zu verstehen. Der "Deal" mit Staatsanwaltschaft und Gericht hat hier eine besondere Bedeutung.

 

  • Wie kann ich erreichen, dass ich erfahre, welche Belastungsmittel gegen mich vorliegen? Wie kann ich Kenntnis vom Inhalt der Ermittlungsakte erlangen?
  • Wie kann gerade während der Untersuchungshaft die optimale Verteidigung sichergestellt werden?
  • Wann wird mir ein Pflichtverteidiger beigeordnet oder ist es optimaler, mich von einem "Verteidiger meiner Wahl" verteidigen zu lassen?
  • Ist es sinnvoll, einen "Täter-Opfer-Ausgleich" herbeizuführen und was bewirkt dieser?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass all die Zeugen, die mich entlasten können, ins Verfahren eingeführt werden? Wie können Aussagen von mich belastenden Zeugen überprüft werden?
  • Wer ist in der Lage, einen "Deal" mit Staatsanwaltschaft und Gericht einzugehen?

 

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Vermögens- und Eigentumsdelikte

Vermögens- und Eigentumsdelikte - hierzu gehören in erster Linie Diebstahl, Untreue, Unterschlagung, aber auch Raub und Erpressung - machen eine besondere Verteidigung notwendig.

In entsprechenden Wirtschaftsdelikten ist zusätzlich die Kenntnis wirtschaftlicher, gesellschafts- und steuerrechtlicher Zusammenhänge notwendig. Oft gehen Vorwürfe von Eigentums- und Vermögensdelikte an die wirtschaftliche Existenz eines Beschuldigten.

 

  • Wie kann ich erreichen, dass ich erfahre, welche Belastungsmittel gegen mich vorliegen? Wie kann ich Kenntnis vom Inhalt der Ermittlungsakte erlangen?
  • Wie kann gerade während der Untersuchungshaft die optimale Verteidigung sichergestellt werden?
  • Wann wird mir ein Pflichtverteidiger beigeordnet oder ist es optimaler, mich von einem "Verteidiger meiner Wahl" verteidigen zu lassen?
  • Ist es sinnvoll, einen Vermögens- und Interessenausgleich mit dem "Geschädigten" herbeizuführen?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass all die Zeugen, die mich entlasten können, angehört werden? Wie können Aussagen von mich belastenden Zeugen überprüft werden?
  • Wer ist in der Lage, einen "Deal" mit Staatsanwaltschaft und Gericht einzugehen?

 

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Strafrecht