Der Notar ist in Hessen eine "offizielle Amtsstelle", erkennbar, wie Gerichte und Behörden, am "Hessenlöwen" am Kanzleieingang. Als Notar werden nur wenige und ausgesuchte Rechtsanwälte in Hessen betraut. Im Gegensatz zum Anwalt, der stets Parteivertreter ist, ist der Notar zur Neutralität verpflichtet. Er hat allen Beteiligten die jeweils insgesamt beste und kostengünstigste Lösung vorzuschlagen.
Insbesondere ist die Einschaltung eines Notars sinnvoll oder notwendig bei:
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