Erbauseinandersetzung

Erbauseinandersetzung

Sind nach dem Tod eines Angehörigen mehrere Erben und/oder Pflichtteilsberechtigte vorhanden, geht das Gezerre erst richtig los. Oft liegt eine eindeutige letztwillige Verfügung nicht vor oder die Aufteilung selbst bereitet Schwierigkeiten, weil sich die Vorstellungen der einzelnen unterscheiden.

Sind mehrere Erben vorhanden und/oder kommen Pflichtteilsberechtigte hinzu, müssen die Auseinandersetzung koordiniert und der Nachlass verteilt werden.

  • Wie sichere ich, dass ich im Falle einer Erbschaft das bekomme, was mir zusteht, ohne dass ich mich persönlich mit den Erben herumschlagen muss?
  • Wie wird festgestellt, wer Erbe ist, und wie kann das nachgewiesen werden?
  • Ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen oder einen Pflichtteilsanspruchnicht geltend zu machen?
  • Können mir, auch wenn ich nicht als Erbe eingesetzt bin, Ansprüche auf den Nachlass zustehen?
  • Wie erfahre ich, was zum Nachlass gehört?
  • Müssen lebzeitige Schenkungen bei der Erbauseinandersetzung oder der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden?
  • Ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
  • Wie kann Zwangsversteigerung oder Zwangsveräußerung vermieden werden?
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