Wir stellen sicher, dass Ihr "letzter Wille" auch umgesetzt wird.
Erben sind oft überfordert und zerstritten. Um sicherzustellen, dass Ihr „letzter Wille“ auch tatsächlich, und wie von Ihnen gewünscht, umgesetzt wird, können Sie Testamentsvollstreckung anordnen.
Hauptaufgabe des von Ihnen bestimmten Testamentsvollstreckers ist die Verwaltung und Abwicklung Ihres Nachlasses um Fehler in der Abwicklung und Streit unter den Erben zu vermeiden.
Gründe, warum eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, sind vielfältig:
- Leben Sie in einer Patchwork-Familien?
- Haben Sie verschuldete Abkömmlinge oder Kinder, die mit Geld nicht umgehen können?
- Sind Ihre Kinder minderjährig oder behindert?
- Wollen Sie auch nach Ihrem Tod wohltätige oder gemeinnützige Projekte/ Organisationen (weiter) unterstützen?
Die Testamentsvollstreckung bietet einen effektiven und strukturierte Abwicklung der Erbmasse und Nachlassverwaltung.
Ferner kann durch eine Testamentsvollstreckung auch verhindert werden, dass Dritte, wie z.B. Gläubiger, Sozialbehörden oder der Ex-Partner, sich Zugriff auf das Vermögen des Nachlasses verschaffen können. Jeder Mensch hat seine eigene Geschichte, persönliche Präferenzen und auch Notwendigkeiten. Auch die Motivlage, d. h., was ein Testierender mit seinem Testament letztlich erreichen möchte, unterscheidet sich ganz oft wesentlich.
Nur die Einsetzung eines erfahrenen Testamentsvollstreckers stellt die Teilung des Nachlasses nach Ihren Vorgaben sicher.
Eine Testamentsvollstreckung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie diese zu Lebzeiten in einem Testament anordnen und einen Testamentsvollstrecker benennen. Des Weiteren ist es zielführend, bereits zu Lebzeiten Kontakt mit dem Testamentsvollstrecker aufzunehmen, damit Ihre Ziele, Wünsche und Vorstellungen besprochen werden können. Denn auf Ihren Willen kommt es an.
Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen zur Verfügung.
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